Beratung:
Bei der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und Einführung von Risikomanagementmaßnahmen
in Ihrem Hause stehe ich Ihnen gerne beratend im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zur Seite. Je nach Absprache kann der Vertrag folgende Punkte beinhalten:
- Analyse der bestehenden Situation
- Festlegung der Ziele und der notwendigen Maßnahmen
- Ausarbeitung eines individuellen Konzeptes
- Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen
- Schulung von Anwendern, Beauftragten und Betreiber
- Kontinuierliche Betreuung
- Beratung für Sonderfälle
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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